Aktuell gibt es 35 Wolfsrudel in Niedersachsen (Stand Januar 2021)
28.04.2016
Auch wenn das Schicksal des Einzeltieres tragisch ist, hat MT6 durch sein auffälliges Verhalten ein nicht mehr zu kalkulierendes Risiko für Menschen dargestellt. Zuvor hatte das niedersächsische
Umweltministerium entschieden, den Wolf wenn möglich einzufangen und in ein Gehege zu bringen. MT6 hatte sich wiederholt Menschen mit Hunden genähert und generell ein unberechenbares Verhalten an
den Tag gelegt. Vergrämungsaktionen hatten in den vergangenen Monaten keine Erfolge gezeigt. Experten waren sich einig, dass auch weitere Vergrämungsversuche bei MT6 nicht dazu führen würden,
dass er sein Verhalten ändert.
Die dauerhafte Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist nur mit der breiten Akzeptanz der Bevölkerung möglich. Es muss daher vermieden werden, dass einzelne auffällige Wölfe die Akzeptanz der
ganzen Art gefährden. Auch muss verhindert werden, dass ein auffälliger Wolf sein Verhalten an den Nachwuchs weitergibt und somit möglicherweise ein ganzes Rudel auffälliges Verhalten zeigt. Um
derartige Vorfälle zukünftig zu vermeiden, fordern die Verbände ein besseres und effizienteres Management seitens der Behörden.
Entsprechend der Anordnung des Ministeriums wurde das Tier am Mittwochabend im Landkreis Heidekreis im Rahmen einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr letal entnommen.
Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Kritisch ist nach gemeinsamer Auffassung der Verbände, dass nicht ausreichend untersucht ist, wodurch das auffällige Verhalten von MT6 ausgelöst wurde. IFAW, NABU und WWF plädieren ausdrücklich
für die intensive Beobachtung des Munsteraner Rudels, aus dem das Tier ursprünglich stammt. Ziel muss es sein, dass sich ein Verhalten bei anderen Wölfen nicht wiederholt. Für den Fall, dass
weitere Tiere auffälliges Verhalten zeigen, sollten zeitnah umfassende Vergrämungsmethoden eingeleitet werden. Da es besonders gefährlich wird, wenn Wölfe durch Menschen angefüttert werden und
man sie auf diese Weise lehrt, Menschen aktiv aufzusuchen, muss die Aufklärungsarbeit auch seitens der zuständigen Behörden weiter intensiviert werden.
Zugleich betonten IFAW, NABU und WWF, dass sich aus dem aktuellen Fall keine Gesetzmäßigkeit ableiten lässt. Der Wolf ist eine in Deutschland streng geschützte Tierart. Jedes potentiell kritische
Verhalten muss gesondert bewertet werden. Richtschnur und Leitlinie hierfür muss ein entsprechender Wolfs-Managementplan sein, der von den einzelnen Bundesländern im Vorfeld erarbeitet wurde. Die
Einschätzung von Konfliktfällen beruht dabei auf einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz zum Umgang mit Wölfen in Deutschland.