Die Rolle der Kommunen

Kriterien für eine naturnahe Gestaltung und Pflege von Grünanlagen
Kriterien für eine naturnahe Gestaltung und Pflege von Grünanlagen

Bei dem Erhalt und der Förderung der biologischen Vielfalt spielen die Kommunen eine wichtige Rolle. Neben der Tatsache, dass mittlerweile so mancher städtischer Lebensraum eine höhere Artenvielfalt aufweist, als die aufgeräumte Landschaft herum, haben Kommunen eine Vorbild- und Multiplikationsfunktion. Städte und Dörfer können zeigen, dass Flächen nicht im Einheitsgrün erscheinen müssen und Beete nicht mit Kies oder Rindenmulch abgetötet werden müssen. Die Realität vor Ort zeigt aber häufig ein anderes Bild.

 

„Siedlungsgebiete weisen häufig eine überraschend hohe Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten auf. Zahlreiche Arten haben hier „Ersatzlebensräume“ in Strukturen gefunden, die in der Landschaft vielfach kaum mehr vorhanden sind. Häufig ist mit einer entsprechenden Gestaltung auch eine aus Sicht des Menschen ästhetische Aufwertung verbunden. Da naturnahe Flächen häufig nur geringe Pflege benötigen, kann sich auch eine Kostenersparnis im Vergleich zu herkömmlich bewirtschafteten Grünflächen ergeben.“ [7]


Mögliche Schritte, um mehr Artenvielfalt zu erreichen

  1. Langfristig, nachhaltigen Maßnahmenplan entwickeln, statt kurzfristigem Aktionismus.
  2. Zur Verfügung stehende Flächen ausfindig machen (Stichwort „eh-da Flächen“).
  3. Frühzeitige Einbindung lokaler Akteure (u.a. Naturschutzverbände, Landwirte, Jäger, Verwaltung, Bauhof, Bildungseinrichtungen)
  4. Schulung von Mitarbeitern des kommunalen Bauhofs in Sachen naturnahe Grünflächenpflege
  5. Anschluss an bestehende Netzwerke (z.B. „Kommunen für biologische Vielfalt“ (www.kommbio.de)
  6. Begleitung durch ein breites Angebot an Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
  7. Externe Beratung in Anspruch nehmen (z.B. Naturschutzverbände)

Beispiele für Einzelmaßnahmen

  • Ansaat oder Initialpflanzung sollten mit ein- besser mehrjährigen standortheimischen Blühpflanzen versehen werden.
  • Pflanzung von Bäumen und Hecken sollte sich auf heimische Arten beschränken.
  • Kommunale Grünflächen sollen frühestens zu einem Zeitpunkt gemäht werden, wenn die Blütenpflanzen ausgesamt haben, so dass ihre dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist. Auf den Einsatz von Mulchmähern ist dabei zu verzichten (besser Balkenmäher). Soweit möglich sollen Altgrasstreifen stehen gelassen werden beziehungsweise die Pflege erfolgt durch eine Teilmahd.
  • Anlage und Pflege von Kleinbiotopen (u.a. Teiche, Streuobstwiesen)
  • Auf allen kommunalen Flächen wird auf den Einsatz von Totalherbiziden wie Glyphosat sowie Neonicotinoide verzichtet. Auf Landkreisflächen werden laut Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde diese Mittel nicht eingesetzt.
  • Der Grenzverlauf der Seitenräume kommunaler Feld- und Wirtschaftswege wird festgestellt, um ggf. landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Naturhaushalt und den Artenschutz zu revitalisieren. Sie sind entweder – je nach standörtlicher Eignung - mit feldheckentypischen Gehölzen zu bepflanzen, mit mehrjährigen Blühmischungen einzusäen, mindestens aber der natürlichen Sukzession zu überlassen.
  • Die öffentliche Beleuchtung wird, soweit noch nicht erfolgt, sukzessive auf LED umgestellt. Das ist energiesparend und verringert das Insektensterben. Bei der Wahl der Lampen ist auf eine insektenschonende Ausführung zu achten.
  • Dachbegrünung öffentlicher Gebäude.

Weiterführende Informationen und Downloads

Kommunale Biodiversität

https://kommunale-biodiversitaet.de/

 

Netzwerk Kommunen für biologische Vielfalt

https://www.kommbio.de/home/

 

Praxisleitfäden zum Schutz der Biodiversität

https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/15039.html

 

Publikationen des Naturgarten e.V. zu naturnahmen öffentlichem Grün und Gewerbe

https://www.naturgarten.org/service/publikationen/oeffentilches-gruen-gewerbe.html

 

Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript543.pdf


Praxishandbuch für Bauhöfe!

Das neue Handbuch des Blühpakt Bayern ist eine wichtige Hilfestellung und unterstützt die Mitarbeiter von Bauhöfen mit Informationen und Tipps, damit diese ihre Flächen im Sinne des Insektenschutzes gestalten können.

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Praxishandbuch-fuer-Bauhoefe.pdf
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Zwölf Seiten praktische Naturschutztipps für Bürgermeister*innen

Die LBV-Broschüre gibt Hilfestellung für mehr Natur in Städten und Gemeinden – So können Kommunen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leisten.

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LBV-Broschüre Naturschutztipps für Bürge
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Wie lässt sich der Insektenschutz in kommunalen Plänen und Satzungen verankern, wie in die Umweltbildung vor Ort integrieren? Antworten auf diese Fragen gibt eine Publikation, die in einer Kooperation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) entstanden ist. Die Broschüre „Insektenschutz in der Kommune“ umfasst nicht nur Empfehlungen, sondern stellt auch Beispiele aus der Praxis vor.

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Doku155_Insektenschutz_web.pdf
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Infobroschüre des BUND "Wegraine und Gewässerrandstreifen als Teil des kommunalen Biotopverbundes. Ein Analyseleitfaden zur Kartierung und ökologischen Aufwertung landwirtschaftlich übernutzter  Saumbiotope"

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analyseleitfaden_biotopenverbund.pdf
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Der Verein „Kommunen für biologische Vielfalt“ hat die Broschüre „Artenreichtum durch nachhaltige Nutzung – Kommunale Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft“ veröffentlicht. Die Publikation erläutert die  Entwicklungen der Landwirtschaft und deren Bedeutung für die Artenvielfalt, stellt die Bedeutung einer nachhaltigen Landnutzung für Kommunen vor und bietet einen Überblick über kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt. Beispiele zur finanziellen Förderung, zur naturverträglichen Verpachtung und mehr veranschaulichen die Erläuterungen.

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Artenreichtum_durch_nachhaltige_Nutzung.
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Quellen

[7] K. Reidl, H.-K. Hauffe (2016): Biologische Vielfalt auf kommunalen Grünflächen, Erläuterungsbericht; Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)