Im Zuge des Insektensterbens sprießt nun in Super- und Baumärkten das Angebot an Samentütchen und Blühmischen aus dem Boden. Es wir mit Begriffen wie „Bienenweide“ oder „Schmetterlingsschmaus“ geworben. Das Ganze beruht auf dem vermeintlich logischen Zusammenhang, dass eine bunte Blumenmischung mit einer Vielfalt an Insekten gleichzusetzen ist. Warum dies aber nicht zutreffend ist, der Einsatz dieser Mischungen sogar kontraproduktiv sein kann, wird im Folgenden aufgezeigt. Die Ausführungen beziehen sich auf die vielfach verkauften einjährigen Blühmischungen, deren Einsatz kritisch zu bewerten ist. Mehrjährige, standortangepasste Ansaaten hingegen können durchaus hilfreich sein. Diese zu etablieren setzt jedoch entsprechende Fachkenntnisse voraus.
„Bis vor einigen Jahren waren Ansaaten in der Landschaft mehrheitlich systematisch konzipiert und dienten kaum dem Schutz von Wildinsekten. Sie beschränkten sich entweder auf landwirtschaftliche „Wildäcker“ mit Fagopyrum esculentum (Buchweizen), Malva mauritiana (Mauretanischer Malve) und Phacelia tanacetifolia (Rainfarn-Phazelie), Zwischensaaten z. B. mit Weißem Senf (Sinapis alba) und Guizotia abyssinica (Ramtillkraut) oder auf Ansaaten zur Begrünung von Böschungen und Straßenrändern mit Regelsaatgutmischungen (RSM) (s. Kap. 3.3). Zusätzlich kamen hier und dort gut gemeinte Aufhübschungen von Straßenrändern und Verkehrsinseln hinzu (Abb. 18), die häufig durch die Kommunen initiiert wurden und Arten enthielten wie z. B. Eschscholzia californica (Kalifornischer Kappenmohn) in verschiedenen Farben (Abb. 25). Aus naturschutzfachlicher Sicht wirklich sinnvolle Ansaaten, die in erster Linie dem Arten- und Lebensraumschutz dienten, fanden seit jeher im Wesentlichen durch Biologische Stationen, aber auch durch einige wenige Naturschutzverbände statt und zielten auf die Wiederherstellung von artenreichem Grünland ab (z. B. CHMELA 2011, MÜLLER 2019). In jedem Fall, ob ökologisch sinnvoll oder nicht, wurde die Maßnahme dokumentiert, beschränkte sich auf definierte Flächen und die Anzahl ausgebrachter Arten war übersichtlich.
Durch den aktuellen Trend wird die Landschaft nun jedoch völlig willkürlich angereichert. Vom Einzelkämpfer bis zur Kindergruppe von Naturschutzverbänden werden unkontrolliert Seed Bombs geworfen oder Guerilla Gardening-Aktionen durchgeführt, mit den besten Absichten, jedoch ohne ausreichende Arten- und Ortskenntnisse. Sei es die Baumscheibe vor der Haustür, der zu steril wirkende Steingarten des Nachbarn (im Sinne des in Mode gekommenen pflanzenlosen Gartens), die Industriebrache oder auch der Waldsaum und die Bachaue im Naturschutzgebiet. Alles wird wild begärtnert – im festen Glauben, etwas Gutes für „die Natur“ und für „die Bienen“ zu tun. Was jedoch an der Baumscheibe oder in Nachbars Garten lediglich eine Verschwendung von Zeit, Ressourcen und Geld ist, dabei aber weitgehend ohne Konsequenzen bleibt, da die Arten dort schnell wieder verschwinden, kann sich an naturnahen Standorten möglicherweise durchaus negativ auswirken. Gerade im städtischen Raum existiert eine Reihe von Lebensräumen, die bereits sehr wertvoll und artenreich sind, allerdings für den Laien eher karg und leblos anmuten. Das beste Beispiel sind die botanisch und zoologisch gut untersuchten Brachen und Ruderalflächen mit ihren zahllosen Arten der Roten Listen, die hier einen Ersatzstandort für ihre zerstörten Lebens-räume in der Kulturlandschaft finden (z. B. JAGEL & GAUSMANN 2010, BUCH & KEIL 2013). Es ist aktuell noch völlig unklar, wie sich Ansaaten auf solche Lebensräume auswirken. Klar scheint jedoch: Die wünschenswerteste Variante dürfte die sein, dass sie keinen Effekt haben und auf dem Extremstandort nicht lange überdauern.
Ebenfalls stellen sich Fragen zur Herkunft, zum Anbau und zur Gewinnung des Saatgutes, zumindest bei konventionellen Samentüten aus dem Baumarkt. Da es sich nicht um Lebensmittel handelt,
herrscht kaum Kennzeichnungspflicht über verwendete Pflanzen-schutzmittel, etwa vergleichbar mit der Produktion von Schnittblumen. Sicher ist jedoch, dass auch hierfür landwirtschaftliche Fläche
benötigt wird, Wasser und Maschinen eingesetzt, Transportwege zurückgelegt werden und Verpackungsmüll entsteht. Aspekte, die insbesondere Naturschutzgruppen bei derartigen Aktionen zumindest mit
bedenken müssen.“ [5]
„Die nicht heimischen, einjährigen Blühmischungen liefern Futter allenfalls für Alleskönner wie Honigbienen und Hummeln. Erst recht nicht gibt es kein Futterangebot für seltene und gefährdete Wildbienen oder gar die Raupen unserer Schmetterlinge. Wildbienenspezialisten wie Paul Westrich warnen inzwischen eben aus diesem Grunde vehement davor: Gerade die seltenen, die gefährdeten Arten, die Nahrungsspezialisten unter unseren Insekten gehen leer aus. Sie würden nur auf heimischen Blühmischungen fündig. Noch etwas macht exotische Ansaaten ökologisch wertloser. Sie bleiben selten über den Winter stehen, es fallen also ganze ökologische Funktionskreise aus: Winterverstecke für Eier und Puppen, Vogelfutter – all das sind kostenlose Leistungen von heimischen Wildblumensäumen, die erst im Frühjahr gemäht werden. Gelegentlich werden die exotischen Blühmischungen frech unter dem Modebegriff Biodiversität vermarktet. Das ist mehr als missbräuchlich und missverständlich.“ [6]
Die für einen großen Teil der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland geltende Ausnahme, dass bestimmte Umweltauflagen zur Pestizidausbringung in Gemeinden mit ausreichend Kleinstrukturen nicht gelten, sollte sehr kritisch überdacht werden.
Ein direktes Überspritzen der Blühstreifen/-flächen sollte trotz der fehlenden Verpflichtung sowohl aus ökologischer, als auch aus ökonomischer Sicht immer unterbleiben. Bislang geschieht dies vermutlich freiwillig. Kontrollierbar ist es jedoch nicht.
Durch die diffusen Randwirkungen (übersprühter Randbereich und Abdrift) in Kombination mit einer stetig steigenden Wirksamkeit der Mittel, sind Abstände zwingend einzuführen und zu kontrollieren. Im „Aktionsprogramm Insektenvielfalt“ des Bundes sind Vorschläge enthalten, um in ökologisch schutzbedürftigen Bereichen (Naturschutzgebieten, geschützte Biotopen, Natura 2000-Gebieten und so weiter) bestimmte PSM zu verbieten. Auch sollen sogenannte Refugialräume vor bestimmten PSM geschützt werden, welche auch in die Kulturflächen hineinreichen (hierzu BMU 2019 in URL 10). Blühflächen fehlen in dieser Betrachtung noch völlig und sind zu ergänzen. In dem Zuge erscheint es sinnvoll, die Förderung der ökologischen Landwirtschaft besonders bei angrenzenden Naturschutzflächen stärker voranzutreiben.
Es sollte selbstverständlich sein, dass zumindest die in der Risikobewertung von Pestiziden ermittelten kritischen Schwellen nicht überschritten werden. Dafür wären jedoch beim Spritzen bei einer Vielzahl von Pestiziden Sicherheitsabstände von 20 Metern und mehr notwendig. Wünschenswert wäre es jedoch, für Blühflächen Abstände gelten zu lassen, wie für naturschutzempfindliche Flächen (zum Beispiel Oberflächengewässer). Dies stellt für die Kombination von kleinräumig strukturierter Landschaft und konventioneller landwirtschaftlicher Praxis eine besondere Herausforderung dar. Hier gilt es, zusammen mit den Landwirten ökologisch sinnvolle und praktikable Lösungen zu finden. Das heißt zum Beispiel die Blühstreifen/-flächen nicht in der Hauptwindrichtung weg vom Feld zu planen und optimalerweise anstelle von Blühstreifen vollständige Feldstücke als Blühflächen einzubeziehen. Werden Pestizide ausgebracht, ist der Einsatz von Randdüsen und Abdrift mindernder Technik an der direkten Grenze zu Blühangeboten grundsätzlich notwendig. Zumindest sollte der Randdüseneinsatz bei der Förderung (KULAP) vorgeschrieben werden.
Prinzipiell gilt für Blühangebote: Je breiter, desto besser. Das absolute Minimum erscheint aus naturschutzfachlicher Sicht eine Breite ab sechs (vergleiche Wix et al. 2018), besser ab neun Metern. Je höher die Kultur, desto breiter sollte die Blühfläche sein. Dies fördert zumindest die Generalisten unter den Insekten, welche sich in der modernen Landwirtschaft noch halten können. Für Spezialisten werden Blühstreifen und -flächen auch dann uninteressant bleiben (vergleiche Dietzel et al. 2019). Blühstreifen alleine sind damit kein Mittel, das Artensterben in der Agrarlandschaft aufzuhalten.
Eine Idee wäre es, zwischen Ackerflächen und Blühstreifen zusätzliche Pufferflächen (erweiterte Biodiversitätsflächen) zu schalten (vergleiche Swarowski et al. 2019; BMU 2019 in URL 10). Grundsätzlich wünschenswert ist, Brachflächenanteile in der Landschaft zu erhöhen. Eine Änderung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erscheint zwingend nötig: Es ist nicht nur der Effekt einzelner Mittel zu betrachten, sondern auch ihre Wirkung in Kombination mit anderen Präparaten. Solche Wechselwirkungen werden bislang nicht berücksichtigt, obwohl meist mehrere PSM gleichzeitig zum Einsatz kommen. Auch indirekte PSM-Effekte, wie die Auswirkungen fehlender Futterpflanzen auf Insekten und Vögel, sollten in die ökologische Beurteilung einfließen. Außerdem sollte betrachtet werden, welche Effekte PSM auf der Agrarfläche selbst auf Nichtzielarten haben und wie sich diese auf deren Populationen auswirken. Allgemein gilt es, den PSM-Eintrag, vor allem hinsichtlich der Wirkungsäquivalente auf Agrarflächen, deutlich zu reduzieren. [7]
Schema des Pestizideintrags in angrenzende Flächen durch unmittelbares Überspritzen und durch Abdrift; werden keine Randdüsen eingesetzt, ist ein Überspritzen bis 50 % der Feldrate in zirka 0,75 m nachweisbar (nach Brühl 2015, verändert). [7]
Die Ergebnisse der Studie [8] sind besonders relevant für den praktischen Umweltschutz. „Wildbienen brauchen in ihrem Lebensraum zum einen Nistplätze, etwa Totholz oder offene Bodenstellen, zum anderen die passenden Nahrungspflanzen, an denen sie Pollen und Nektar für sich und ihre Nachkommen sammeln können. Beides wird leider in unserer aus- und aufgeräumten Landschaft immer weniger“, so der SNSB-Botaniker und Vorsitzende der Bayerischen Botanischen Gesellschaft, Dr. Andreas Fleischmann. Natürliche, artenreiche Blumenwiesen, Streuobstwiesen, Hecken, Ackerränder, Waldsäume und Gewässerrandstreifen verschwinden durch landwirtschaftliche Intensivnutzung oder aber übertriebenen menschlichen Ordnungssinn zunehmend in unserer Landschaft. „Dabei sind dies für Wildbienen und viele andere Insekten- und auch Pflanzenarten die wichtigsten Lebensräume“, so Fleischmann. „Man kann diese nicht einfach durch die Aussaat von Blühstreifen ersetzen“. Man müsse die noch vorhandenen, intakten Lebensräume schützen und pflegen, und vor allem wieder miteinander vernetzen. Dafür kann auch die Anlage von naturnahen Flächen mit heimischen Pflanzen hilfreich sein, ebenso wie die Anlage von Nisthabitaten für Insekten. Mit der vorliegenden Studie ist nun auch eine Daumenregel gegeben, wie weit Nistlebensräume für Wildbienen von deren Nahrungsplätzen, sprich artenreichen, blühenden Flächen, entfernt sein dürfen. Für kleinere Wildbienenarten sind dies nur ein paar hundert Meter- idealerweise sollte sich also in nicht mehr als ca. 150 m Entfernung einer Insektennisthilfe eine Fläche mit den passenden heimischen Wildpflanzen befinden. [8], [9]
Als Alternativen zur unbedachten Samenaussaat in der Landschaft werden hier folgende Maßnahmenpakete vorgeschlagen [5]:
„Die Ansaat von „Bienenweiden“ aus dem Baumarkt ist jedenfalls keine Lösung des Problems. Sie dient höchstens der Beruhigung des ökologischen Gewissens, bedient kommerzielle Interessen und lenkt von politisch unbequemen Entscheidungen ab (v. a. beim Umdenken im Bereich der industrialisierten Landwirtschaft und Massentierhaltung). Die wirklich gravierenden Probleme des Naturschutzes werden somit überdeckt und die Bevölkerung durch blinden Aktionismus beschäftigt. Zugespitzt formuliert wird eine grundfalsche Wahrnehmung von Natur und Artenschutz in die Öffentlichkeit transportiert.
Dabei bietet sich aber gerade eine einmalige Chance, die bereits vorhandene Aufmerksamkeit und Handlungs-bereitschaft sinnvoll zu lenken und Projekte mit neuen Mitstreitern und neu entstehenden finanziellen Fördermöglichkeiten aufzutun. Während die Industrie und die Politik jedoch schnell aufgesattelt haben, müssen nun sowohl die Wissenschaft als auch der Naturschutz dringend öffentlich wirksam nachziehen und ihr Wissen, die langjährige Erfahrung und die bereits vorhandenen Ressourcen nutzen. Dies geht nur durch die Zusammenarbeit von Wissenschaft, professionellem und ehrenamtlichem Naturschutz, Behörden und aufgeschlossenen Vertretern der Landwirtschaft.“ [5]
[8] Hofmann, M.M., Fleischmann, A. & Renner, S.S. 2020. Foraging distances in six species of solitary bees with body lengths of 6 to 15 mm, inferred from individual tagging,
suggest 150 m-rule-of-thumb for flower strip distances. Journal of Hymenoptera Research 77: 105-117.
https://doi.org/10.3897/jhr.77.51182
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